Zu "Kollisionen" zwischen Art. 3 Abs. 1 GG und freiheitsgrundrechtlichen Schutzpflichten sowie dem Zufall als Auswahlkriterium
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Wenn der allgemeine Gleichheitssatz tatsächlich gebieten würde, Gleiche ausnahmslos gleich zu behandeln, müssten - um nur ein Beispiel zu nennen - in Triage-Situationen mitunter alle hilfsbedürftigen Personen sterben, weil nicht genügend Rettungsmittel für alle zur Verfügung stünden. Lucas Erxleben zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen der Staat Gleiche ungleich behandeln darf.
I have a question about the book:
‘Ungleichbehandlungen vorfindlich Gleicher - Erxleben, Lucas’.
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